Ihre Motivation zum Datenschutz
Nach dem BDSG, das die DSGVO in einigen Belangen spezifiziert und ergänzt, müssen Unternehmen, bei denen mit mindestens 20 Mitarbeitern regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet werden, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen. Generell gilt natürlich die DSGVO und das BDSG für alle Unternehmen unabhängig der Größe und Anzahl der Mitarbeiter. Um dem Datenschutz gerecht zu werden ist es auch ratsam, dass kleine Firmen einen DSB benennen, der die gesetzlich geforderte Fachkunde natürlich jederzeit nachweisen kann. Dies kann sowohl ein interner als auch externer DSB sein.
Sprechen Sie mit uns, lassen Sie sich von uns beraten, wenn
- Sie bisher noch keinen DSB bestellt haben…
- Sich Ihr interner DSB doch lieber Vollzeit um andere interne Aufgaben kümmern sollte…
- Ihr interner DSB ausgeschieden ist…
- Ihr externer DSB aus Altersgründen seine Tätigkeit aufgibt…
- Sie frischen Wind und mehr Effizienz in Ihren Datenschutz bringen wollen…
- Sie Ihr Business international ausbauen wollen und einen DSB mit entsprechender Erfahrung im Datentransfer benötigen…
- Sie mit Ihrem externen DSB unzufrieden sind…
…und benennen Sie und nach unserem ersten persönlichen Gespräch anschließend gerne als Ihren neuen externen DSB.
oder
Kontakt
Dipl.-Math. Manfred Schlitt
externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutz-Auditor (TÜV)
Karola Spatz
externe Datenschutzbeauftragte
Pietro Militello, LL.M
externer Datenschutzbeauftragter
CAS Datenschutz GmbH & Co. KG
Bürgermeister-Mahr-Str. 14
63179 Obertshausen
Tel.: 06104-9808-0
Fax.: 06104-9808-30
E-Mail: info@cas-datenschutz.de