Betriebsvereinbarungen und Datenschutz
Bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen sind wir gerne behilflich und geben auch entsprechende Empfehlungen ab. Wir sind ein kompetentes und anerkanntes Bindeglied zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung. Eine Win-Win Situation für alle Beteiligten.
Beispiele hierfür sind Betriebsvereinbarungen zu
- IT Nutzungsvereinbarungen (z.B. als Rahmenbetriebsvereinbarung)
- Internet- und E-Mail-Nutzung
- Microsoft 365 bzw. Office 365
- Workday, peoplesoft oder andere HR-Verfahren
- Salesforce
Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie und unverbindlich an.
oder
Kontakt
Dipl.-Math. Manfred Schlitt
externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutz-Auditor (TÜV)
Karola Spatz
externe Datenschutzbeauftragte
Pietro Militello, LL.M
externer Datenschutzbeauftragter
CAS Datenschutz GmbH & Co. KG
Bürgermeister-Mahr-Str. 14
63179 Obertshausen
Tel.: 06104-9808-0
Fax.: 06104-9808-30
E-Mail: info@cas-datenschutz.de